Geschrieben von Jennifer Bullert
Datum:
Die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), Soloselbständige und Freiberufler wird verlängert. Das hat der Northeimer CDU-Bundestagsabgeordnete Roy Kühne mitgeteilt. Demnach können sie mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers auch finanzielle Hilfen für September bis Dezember beantragen. Kühne zeigte sich erfreut darüber, dass die Maßnahme verlängert wurde, die Voraussetzungen für die Förderungen gesenkt wurden und nun höhere Zuschüsse möglich wären. Diese müssten im Anschluss auch nicht zurückgezahlt werden. Von der Überbrückungshilfe sollen Unternehmen profitieren, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Einschnitte hinnehmen mussten. Die sogenannte Überbrückungshilfe II werde künftig ab einem Rückgang des Umsatzs von 30 Prozent ausgezahlt. Kleine Betriebe können nun monatlich bis zu 50.000 Euro bekommen, zusätzlich wurde auch die Personalkostenpauschale erhöht. Daneben sollen auch Maßnahmen gefördert werden, mit denen der Geschäftsbetrieb zeitlich beschränkt in Außenbereiche verlagert werden kann, wie beispielsweise die Anschaffung von Außenzelten.