Geschrieben von Julia Kleine
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Der Kulturausschuss des Landkreises Göttingen verlängert die Corona-Hilfen für Kulturschaffende. Formlose Zuschussanträge können nach Angaben des Landkreises noch bis zum 15. Dezember beim Fachdienst Sport und Kultur gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Corona-bedingtes strukturelles Gesamtdefizit in 2020 vorliegt. Dieses kann beispielsweise durch Besucherrückgänge oder eine zeitweise Schließung der Kultureinrichtung verursacht worden sein. Das Defizit müsse über eine Finanzierungsübersicht nachgewiesen werden, so der Landkreis. Zudem müsse sich die Arbeit des Antragsstellers auf die ländlichen Räume im Landkreis Göttingen beziehen. Die Anträge sollten einen mittleren vierstelligen Betrag nicht überschreiten.