Neue Regelungen zum Infektionsschutz ab 1. Dezember
Weil die Gesamtzahl täglicher Neuinfektionen mit dem Coronavirus sehr hoch ist, werden ab morgen neue Regelungen zum Infektionsschutz für das Land Niedersachsen gelten. Mit den Verschärfungen könne nicht abgewartet werden, bis ein Großteil der zur Verfügung stehenden Krankenhaus- und Intensivbetten belegt ist, warnt das Land Niedersachsen. Zur Reduzierung der Kontakte der Menschen untereinander darf sich jede Person in der Öffentlichkeit nur mit maximal fünf Personen des eigenen oder eines weiteren Hausstands treffen. Dies gilt auch für Zusammenkünfte und Feiern. Die Alltagsmaskenpflicht ist künftig vom 7-Tage-Inzidenzwert abgekoppelt und wird erweitert. Sie betrifft dann auch den öffentlichen Raum, beispielsweise vor Geschäften, auf Parkplätzen oder bei allgemeinen Menschenansammlungen. Verändern wird sich, wie Kontaktdaten erhoben, aufbewahrt und weitergegeben werden. Neuanpassungen wurden auch für Gastronomiebetriebe, Verkaufsflächen und touristische Übernachtungen getroffen. Für Weihnachten und Silvester gelten die Vorgaben nur eingeschränkt.