Geschrieben von Julia Kleine
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Das Gesundheitsamt hat die Regelungen für die Maskenpflicht in der Stadt Osterode ausgeweitet. Sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet, soll nun auch im Gebiet innerhalb des Stadtrings sowie im Kurpark eine Maskenpflicht gelten. Zuvor galt diese Regel nur für einen kleineren Bereich der Innenstadt. Die ergänzte Allgemeinverfügung tritt nach Angaben des Landkreises Göttingen bereits heute in Kraft. Ab einem Inzidenzwert von 35 soll, ab 50 muss in den ausgewiesenen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Ähnliche Schutzmaßnahmen gibt es bereits für Bereiche in Göttingen, Hann. Münden, Duderstadt, Bad Lauterberg, Herzberg und Seeburg.