Geschrieben von Anja Würfel
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Vor dem Hintergrund der grassierenden Geflügelpest hat der Landkreis Northeim mit einem Maßnahmenkatalog für Geflügelhalter auf vorbeugende Schutzmaßnahmen hingewiesen. In diesem Jahr sei das Risiko einer Seuchenverbreitung besonders hoch, so der Landkreis. Seit Ende Oktober sind in Deutschland bereits weit über 200 Fälle bei Wildvögeln und mehrere Ausbrüche bei Hausgeflügel aufgetreten. Die hochansteckende Krankheit wird über direkten Kontakt zu Wildvögeln übertragen, aber auch indirekt über verunreinigte Geräte, Kleidung oder Schuhe, Fahrzeuge sowie über Federstaub. Deswegen sei es unbedingt erforderlich, dass die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden, um sowohl die eigenen als auch benachbarte Geflügelhaltungen bestmöglich zu schützen. Dafür soll vor allem der Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindert werden. Stall und Auslauf dürfen nur befugte Personen betreten, die Schutzkleidung tragen. Hände und Schuhe sind vor Betreten des Stalls zu desinfizieren. Weiter sollten die Stallungen in gutem baulichen Zustand sein. Bei vermehrten Todesfällen, Krankheitssymptomen oder Leistungseinbußen sollen Tierhalter sich umgehend an ihren Tierarzt wenden, um durch eine Untersuchung eine Geflügelpestinfektion auszuschließen.