Geschrieben von Jennifer Bullert
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Nachdem bereits in Göttingen und Bad Lauterberg in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht gilt, hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis seine Allgemeinverfügung hinsichtlich des Coronavirus für fünf weitere Städte und Gemeinden erweitert. Dort soll in festgelegten Bereichen ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden, ab einem Inzidenzwert von 50 ist dies zwingend erforderlich. Eine Maskenpflicht gilt nun auch für die Innenstadt in Osterode, die Innenstadt sowie Tanzwerder und Doktorwerder in Hann. Münden und für den Bereich innerhalb des Duderstädter Walls. Außerdem betroffen ist die Fußgängerzone in Herzberg sowie der „Traumspielplatz“ in der Gemeinde Seeburg. Der Inzidenzwert im Landkreis Göttingen liegt aktuell bei 65.