Zweckverband Erholungsgebiet Wendebachstausee erlässt Sonderregelungen für Badesaison
Der Zweckverband Erholungsgebiet Wendebachstausee hat aufgrund der Corona-Pandemie besondere Regelungen für die diesjährige Badesaison festgelegt. Diese wurde auf den Zeitraum vom 16. Juli bis zum 8. September verkürzt. In allen Bereichen, auch im Wasser, muss nun ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Der Nichtschwimmer-Bereich wird nicht abgetrennt. Das Liegen auf dem Steg untersagt. Zudem wies der Zweckverband Erholungsgebiet Wendebachstausee darauf hin, dass die Grillhütte vorläufig nicht vermietet wird.