Geschrieben von Tanita Schebitz
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Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen startet ab heute wieder. Dabei besteht in der Stadt und im Landkreis Göttingen in bestimmten Bereichen die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Diese Verpflichtung gilt laut Angaben der Stadt auf Schulgrundstücken, in Schulgebäuden außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsgebäuden, auf dem Schulhof und überall dort, wo ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne.