Geschrieben von Julia Kleine
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Bewohner in Göttinger Alten- und Pflegeeinrichtungen können ab sofort unter bestimmten Auflagen wieder Besuch von ihren Angehörigen erhalten. Das gab die Stadtverwaltung bekannt. Bei Vorlage eines entsprechenden Hygiene- und Besuchskonzeptes durch die Heimeinrichtung kann das Gesundheitsamt nun Ausnahmen vom bestehenden Besuchsverbot zulassen. Dabei seien kreative Lösungen ausdrücklich gewünscht und möglich, so Petra Broistedt, Sozialdezernentin und Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Göttingen. Denkbar seien beispielsweise spezielle Besucherräume mit einer schützenden Plexiglastrennung oder ein Besucherzelt mit getrennten Zugängen für Besucher und Bewohner. Die Regeln zum Abstand halten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Hygieneetikette gelten jedoch weiterhin. Auch ein direkter Körperkontakt ist nach wie vor nicht erlaubt.