Land Niedersachsen unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen mit Sofortprogramm
Das Land Niedersachsen will gemeinnützige Kultureinrichtungen mit einem Sofortprogramm finanziell unterstützen. Das Ziel des Programms ist Kultureinrichtungen vor finanziellen Schäden durch die Corona-Pandemie zu bewahren. Förderanträge von 1.500 bis 8.000 Euro können von Kultureinrichtungen des Landkreises direkt beim Landschaftsverband Südniedersachsen gestellt werden. Höhere Beträge müssen beim niedersächsischen Kulturministerium beantragt werden. Antragsvoraussetzung ist unter anderem, dass die jeweilige Einrichtung nicht bereits vor März 2020 in finanziellen Schwierigkeiten war. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen sowie Einrichtungen, die vom Land institutionell oder vertraglich gefördert werden.