Göttinger Forscher: Clawback-Klauseln können Unternehmensentwicklung beeinflussen
Forscher der Universität Göttingen haben herausgefunden, dass die Einführung sogenannter Clawback-Klauseln in Vorstandsverträgen zu unerwünschten Folgen für die Unternehmensentwicklung führen können. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 sind in mehreren Ländern Diskussionen über die Höhe von Vorstandsvergütung geführt und Clawback-Initiativen gestartet worden. Deren Ziel ist die Regulierung des Verhaltens von Firmenvorständen, indem Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bereits ausgezahlte Bezüge zurückfordern können. Laut den Wissenschaftlern um Michael Wolff, Professor für Management und Controlling an der Universität Göttingen, verändert die Einführung von Clawback-Klauseln die Risikowahrnehmung und damit die Entscheidungsgrundlage von Vorständen. Es sei robuste, empirische Evidenz gefunden worden, dass Clawback-Klauseln das strategische Repertoire eines Unternehmens um durchschnittlich sechs Prozent reduzieren. Die Forscher vermuten, dass die Vorstände demnach eher auf wertschaffende, aber riskante Forschungs- und Entwicklungsprojekte verzichten.