Geschrieben von Julia Kleine
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Der Besucherstopp an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) bleibt weiterhin bestehen. Grundlage für das Besuchsverbot ist die am 11. Mai in Kraft getretene Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für die Begleitungen bei Geburten, von Kindern sowie im Bereich der Palliativmedizin gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. In einzelnen Fällen gibt es auch Ausnahmen für die Kliniken der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychosomatik. Nicht erlaubt sind Besuche in der Onkologie und auf den Covid-19-Stationen. Die UMG wies zudem darauf hin, dass weiterhin alle Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen behandelt und operiert werden, deren Versorgung aus medizinischen Gründen nicht verschiebbar ist. Dazu gehören Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen.

Besucherstopp an UMG gilt weiter: Am Haupteingang des Universitäts-Klinikums. (Bild: umg/spförtner)