Geschrieben von Tanita Schebitz
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Die Universität Göttingen hat im Zuge ihrer Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus alle Präsenz und Nicht-Präsenz Prüfungen bis zum 20. April ausgesetzt. Während alle Prüfungen, die eine Anwesenheit erfordern, somit ausfallen, verlängern sich für alle anderen Prüfungen, wie beispielsweise Hausarbeiten, die laufenden Bearbeitungsfristen um den Zeitraum der Aussetzung. Studierende haben außerdem die Möglichkeit, von allen laufenden Prüfungen zurückzutreten, ohne dass dies zu ihrem Nachteil gewertet wird. Angedacht ist laut der Universität auch, einzelne Prüfungen ersatzweise auf digitalem Wege durchzuführen. Sobald es konkrete Pläne hierzu gibt, werden die Studierenden informiert. Eine Teilnahme an einer solchen Prüfung wäre dann freiwillig. Weiterhin bemühe sich die Universität, im Sommersemester Nachholmöglichkeiten für jetzt entfallende Prüfungen anzubieten. Konkrete Aussagen könnten aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden. Für weitere Fragen, auch Immatrikulation und Rückmeldung betreffend, werden in den kommenden Tagen Lösungen entworfen. Darüber hinaus wird gemeinsam mit Studierendenvertretern und einigen Studiendekanen eine (virtuelle) Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Bührmann als zuständiger Vizepräsidentin eingerichtet.