Staatsanwaltschaft Göttingen: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz werden bestraft
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat auf die strafrechtlichen Konsequenzen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz hingewiesen. Der Gesetzgeber sieht bei einschlägigen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz die Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Wer durch eine Zuwiderhandlung gegen eine behördliche Anordnung dazu beiträgt, dass die Krankheit oder der Krankheitserreger verbreitet werden, kann sogar mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Erste Ermittlungsverfahren seien bereits bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingegangen.