Landgericht Göttingen hält Betrieb eingeschränkt aufrecht
Die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig bleiben geöffnet. Darauf wies das Landgericht Göttingen heute hin. Durch die Aufrechterhaltung des Betriebs soll sichergestellt werden, dass notwendige Entscheidungen in Eilsachen rechtzeitig und verlässlich getroffen werden können. Trotzdem könne es im übrigen Dienstbetrieb zu Einschränkungen kommen. Zudem seien vor Ort zwingende Vorsichtsmaßnahmen geboten, um hierdurch eine noch schnellere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Das Landgericht Göttingen versucht nun, die Anzahl der Verhandlungen auf das Notwendigste zu beschränken. Dabei prüfen die Richter und Rechtspfleger eigenverantwortlich, ob anberaumte Termine derzeit stattfinden müssen oder nicht. Sofern ein Termin aufgehoben wird, erhalten die Prozessbeteiligten eine Abladung. Das Landgericht wies zudem darauf hin, dass auch der Publikumsverkehr auf das Notwendigste beschränkt werden soll. Bürger sollen prüfen, ob sie ihre Anliegen derzeit zurückstellen können. Zu dem Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig gehören neben dem Landgericht Göttingen unter anderem die Amtsgerichte Bad Gandersheim, Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode.