Geschrieben von Roman Kupisch
Datum:
Das Urteil im Totschlagprozess gegen einen 56-Jährigen aus Katlenburg Lindau ist rechtskräftig. Der Mann wurde bereits am 24. Februar vom Landgericht Göttingen wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil des Landgerichts hatten die beiden Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt. Am vergangenen Freitag hatten die Verteidiger die Revision dann aber zurückgezogen. Das Urteil ist damit rechtskräftig geworden. Dem Mann wurde vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin im Streit mit einem Messer getötet zu haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen eine Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit dem Messer an Unterarm und Schulter verletzt zu haben.