Landkreis Göttingen: Förderrichtlinie für Hebammenversorgung soll kommen
Der Landkreis Göttingen erarbeitet eine Förderrichtlinie für die Hebammenversorgung. Mit finanziellen Anreizen soll so deren Ansiedlung im ländlichen Raum unterstützt werden. Damit will der Landkreis einer sich verschlechternden Situation in der Geburtshilfe entgegen treten. Der Kreistag hatte dazu je 100.000 Euro für dieses und kommendes Jahr bereitgestellt. Nun wurde ein Entwurf der Förderrichtlinie an Hebammen und Entbindungspfleger gesandt. Diese haben bis zum 15. Juni Gelegenheit, Kritik und Vorschläge dazu zu äußern. Anschließend soll der Richtlinienentwurf in den politischen Gremien beraten werden. Bei Zustimmung soll die Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Laut Richtlinie vorgesehen sind beispielsweise finanzielle Förderungen für ein Mentoring-Programm für den Berufseinstieg bzw. den Wiedereinstieg und Zuschüsse für berufliche Weiterbildung. Kreisrat Marcel Riethig sieht in der Verbesserung der Hebammenversorgung aber nicht nur den Landkreis, sondern auch die Kostenträger und den Bund in der Pflicht.