Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Quarantänemaßnahmen und damit verbundenen Zustände im Wohnkomplex an der Groner Landstraße beschäftigen nun auch die Gerichte. Wie Rechtsanwalt Sven Adam mitteilte, haben zwei Familien behördliche und gerichtliche Eilanträge gestellt. Mit diesen wollen sie eine sofortige Unterbringung außerhalb des Wohnkomplexes erreichen. Einmal gehe es dabei um ein Ehepaar mit zwei Kindern, die allesamt zwei Mal negativ getestet worden sind. Adam zufolge habe die mittellose Familie eine private Unterkunft im Landkreis gefunden und mache nun die Unterbringung sowie die Kostenübernahme geltend. Im zweiten Fall geht es ebenfalls um eine Familie mit zwei Kindern. Hier seien jedoch zwei Familienmitglieder positiv auf das Coronavirus getestet worden. Eines davon leide nach Angaben von Adam unter einer erheblichen Vorerkrankung. Um die negativ getesteten Familienmitglieder zu schützen und zur Genesung der erkrankten Personen im Haushalt beizutragen, sei eine anderweitige Unterbringung daher notwendig. Adam äußerte zwar Verständnis für die herausfordernde Situation, vor die die Stadt aktuell gestellt sei. Zugleich betonte er aber auch, dass den im Gebäudekomplex lebenden Menschen auch Gehör verschafft werden und man ihnen zu ihrem Recht verhelfen müsse. Die gerichtlichen Eilanträge werden nun vom Sozialgericht Hildesheim sowie dem Verwaltungsgericht und Amtsgericht in Göttingen bearbeitet.