Die Stadt Northeim hat erneut darauf hingewiesen, dass Besucher von Wochenmärkten verpflichtet sind, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch weiterhin gelte eine Maskenpflicht beim öffentlichen Personennahverkehr sowie in Geschäften und Verkaufsstellen. Gleichzeitig sei es auch weiterhin wichtig, zusätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Von der Verpflichtung sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Personen, für die aufgrund einer Behinderung oder einer Vorerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Ein entsprechender Nachweis sei allerdings mitzuführen.