Verurteilte Mörderin darf nicht abgeschoben werden
Eine wegen Mordes verurteilte Chinesin darf nicht ausgewiesen werden. Das hat gestern die erste Kammer des Göttinger Verwaltungsgericht entschieden. Die Chinesin war im Februar 2017 wegen Mordes an einer Landsfrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Im April 2019 hatte die Stadt Göttingen die Ausweisung nach China angeordnet und wegen besonderer Dringlichkeit eine sofortige Vollziehung verfügt. Dagegen klagte die verurteilte Chinesin, das Gericht gab ihr nun Recht. Die Begründung der Stadt für die sofortige Vollziehung, von der Verurteilten gehe eine Gefahr für andere Menschen aus, ist vom Gericht verneint worden, da diese sich derzeit in Haft befinde. Solange dies so sei, gehe auch keine Gefahr von ihr aus. Auch müsse in dem anhängenden Verfahren noch geklärt werden, ob der verurteilten Chinesin nach ihrer Abschiebung nach China die Todesstrafe drohe. Da dort nicht das Verbot der Doppelbestrafung gilt, könnte sie in China erneut für die Ermordung ihrer Landsfrau verurteilt werden. Würde dieser Fall eintreten, wäre eine Ausweisung auch inhaltlich rechtswidrig. Die Stadt Göttingen kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.