Geschrieben von Julia Kleine
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Die Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen haben im Jahr 2019 Geldauflagen in Höhe von rund 225.600 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Im Jahr zuvor war die Gesamtsumme der zugewiesenen Geldauflagen mit ungefähr 266.000 Euro noch deutlich höher. Von den Zahlungen profitierten insgesamt mehr als 100 Einrichtungen aus der Region. Darunter befinden sich unter anderem Einrichtungen der Jugendhilfe, der Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie Einrichtungen für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit. Die Geldauflagen wurden alle im Rahmen von Strafverfahren zugewiesen, und zwar vom Landgericht Göttingen sowie von den Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode.