Erhaltungssatzung für Göttinger Ostviertel tritt Anfang März in Kraft
Die Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2020 die Erhaltungssatzung für das Ostviertel beschlossen. Ziel der Satzung ist der Erhalt des Charakters des Quartiers. Im Ostviertel befinden sich viele Villen mit großen Gärten. Ab dem 1. März dieses Jahres muss bei Veränderungen oder Rückbauten an diesen Gebäuden im Voraus eine Genehmigung beantragt werden. Dies gilt für Umbauten wie die Umgestaltung des Gartens oder das Austauschen von Fenstern und Türen. Auch die Neuerrichtung von Gebäuden erfordert eine Genehmigung. Über den Bauwunsch wird daraufhin mit der Stadtverwaltung beraten, damit der dieser sich in den Charakter des Viertels einfügt. Es wird empfohlen, bereits so früh wie möglich Kontakt mit der Stadt Göttingen aufzunehmen.