Verbot von Feuerwerk an Silvester im Landkreis Northeim
Die Stadt Northeim hat auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr hingewiesen. Die Regelungen gelten im gesamten Stadtgebiet und sind Teil der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Auch der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen im Vorfeld ist nicht erlaubt. Darüber hinaus ist das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit verboten. Für Silvester und Neujahr besteht zudem ein Ansammlungsverbot von Personen in der Öffentlichkeit. Die Stadt Northeim appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung des Corona-Virus an die Maßnahmen zu halten.