Geschrieben von Anja Würfel/ Jennifer Bullert
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Die Stadt Osterode hat das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 dürfen folglich am 31. Dezember und 1. Januar nicht abgebrannt werden. Dazu zählen beispielsweise Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper. Damit soll in der von Fachwerkgebäuden geprägten Innenstadt die Brandgefahr verringert werden. Das betroffene Gebiet dieses Verbotes ist begrenzt auf den Bereich zwischen der Bahnlinie, der Söse und der sogenannten Osttangente, der B 241. Grundlage für dieses Verbot in der Altstadt ist die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Osterode am Harz. Der Landkreis Göttingen hat in einer Allgemeinverfügung zudem auch das Böllern in bestimmten Bereichen von Duderstadt, Hann. Münden, Herzberg, Bovenden, Bad Grund und Hattorf verboten. Außerdem darf auch in der Stadt Göttingen im Bereich der Wallanlagen, innerhalb des Walls und auf dem Albaniplatz keine Pyrotechnik der Kategorie F2 abgebrannt werden.