Geschrieben von Julia Kleine
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Zur kommenden Jahreswende gilt in der gesamten Göttinger Innenstadt erneut ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Das teilte die Stadt Göttingen heute mit. Zur Kategorie F2 zählen insbesondere Feuerwerksbatterien, Raketensortimente, Einzelraketen, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel und Knallartikel wie „Chinaböller“. Mit dem Verbot sollen Menschen und Gebäude geschützt werden. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall darf am 31. Dezember und am 1. Januar kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr sei das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten, so die Stadtverwaltung. Der Verstoß gegen das Böllerverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge hat. Stadt und Polizei Göttingen kündigten gemeinsame Kontrollen an. Bereits am frühen Abend des 31. Dezember sollen gemischte Streifenteams von Polizei und Stadtordnungsdienst in der Innenstadt unterwegs sein. Das 2016 erstmals verfügte Verbot von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Göttinger Innenstadt wurde nach Angaben der Stadtverwaltung bei den letzten Jahreswechseln weitgehend eingehalten.