Geschrieben von Anja Würfel
Datum:
Die Stadt Northeim hat darauf hingewiesen, dass innerhalb des Northeimer Innenstadtrings das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nicht zulässig ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist das Abbrennen von Feuerwerk in den Ortschaften nur unter Einhaltung der Mindestabstände zulässig. Im Bereich der historischen Altstadt Northeims ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, begrenzt durch die Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße in Richtung Norden, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall, In der Fluth, verboten. Außerhalb dieses Stadtgebiets ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erlaubt, ein Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist jedoch weiterhin verboten.