Geschrieben von Jennifer Bullert
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Der Landkreis Göttingen hat gestern die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit angepasst. Die Zeiträume für die Maskenpflicht werden dabei vereinheitlicht. Ab heute gilt sie werktags von acht bis 19 Uhr und samstags von acht bis 17 Uhr. Der Inzidenzwert ist dabei unerheblich. In Göttingen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt, auf den Wallanlagen und am Albaniplatz verpflichtend. In Bad Lauterberg gilt die Maskenpflicht für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard sowie auf dem Traumspielplatz im Kurpark. Betroffen ist auch der Traumspielplatz in Seeburg. Daneben muss auch in den Innenstädten von Hann. Münden, Duderstadt und Herzberg eine Maske getragen werden. In Hann. Münden gilt dies auch für Tanzwerder und Doktorwerder, in Duderstadt für den gesamten Bereich innerhalb der Wallanlagen.