Geschrieben von Anja Würfel
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Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat den gewalttätigen Einsatz der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) am 10.04.2014 im Neuen Weg in Göttingen für rechtswidrig erklärt. So hatte bereits das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen mit dem Urteil vom 22.05.2019 entschieden. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen diese Entscheidung bestätigt. Hintergrund war eine durch die Stadt Göttingen angeordnete Abschiebung eines Geflüchteten. Dabei wurde zeitweise das Treppenhaus des Wohnhauses des Geflüchteten blockiert. Die Göttinger BFE räumte dann unter Einsatz von Gewalt den Treppenbereich. Die Klage richtete sich gegen den unmittelbaren und unangekündigten Einsatz von Reizgas im Treppenhaus des Wohnhauses sowie gegen den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Gewalt der Göttinger BFE wird aller Voraussicht nach das Landgericht Göttingen in der geplanten Schmerzensgeldklage würdigen müssen, so der Anwalt des Klägers Sven Adam.