Reisen zu touristischen Zwecken am Osterwochenende untersagt
Reisen zu touristischen Zwecken ist auch am Osterwochenende untersagt. Darauf haben die Northeimer Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, die Bürgermeister der Städte und Gemeinden und die Polizeiinspektion Northeim hingewiesen. Die Regelung gelte auch für einen Kurzaufenthalt in Zweitwohnungen zu touristischen Zwecken und den Tagestourismus. Auch auf das Verbot von Zusammenkünften im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes und die generelle Abstandsregelung von 1,5 Metern zu anderen Menschen wiesen die Verantwortlichen hin. Bislang stellten Polizei und Ordnungsämter Verstöße nur in geringer Anzahl fest, so Michael Weiner, Leiter der Polizeiinspektion Northeim. Er wünsche sich, dass das auch über die Feiertage so bleibt und öffentliche Plätze gemieden werden.