Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung haben einen Sonderfonds für Kulturschaffende eingerichtet. Damit wollen sie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf freiberuflich bzw. selbständig tätige Kulturschaffende abmildern. Um eine Soforthilfe in Höhe von einmalig 2.000 Euro zu beantragen, muss sich die Arbeit inhaltlich einem der Förderbereiche zuordnen lassen, die in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definiert sind. Dabei sind Antragsstellungen ausschließlich online möglich. Bereits bewilligte Projekte behalten ihre Gültigkeit, auch wenn diese nun nicht oder nicht mehr umgesetzt werden können. Wie die Sparkasse Göttingen mitteilt, würden Anträge auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums zumeist rasch genehmigt. Kulturschaffende können zudem auch weiterhin Projektanträge stellen. Hier können Anträge in Höhe von bis zu 5.000 Euro auch kurzfristig aus dem Sonderfonds genehmigt werden. Voraussetzungen sind dabei unter anderem eine besondere Dringlichkeit und ebenfalls die Orientierung an den Förderkonzeptionen der Stiftungen. Anträge können bis zum 30. Juni gestellt werden.