Deutscher Gewerkschaftsbund kritisiert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Im Zuge des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgericht zum Sanktionsrecht gegenüber Empfängern des Arbeitslosengeldes II hat der Deutsche Gewerkschaftsbund die Entscheidung als unzureichend kritisiert. Gemeinsam mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und weiteren sozialen Verbänden und Organisationen kritisiert er die durch das Verfassungsgericht festgestellte grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Sanktionen. Für die Geschäftsführerin der DGB-Region Südniedersachsen-Harz Agnieszka Zimowska bedeute dies eine fehlende Abkehr vom Gefährdungskurs der sozialen Gerechtigkeit. So gestalte das herrschende Sanktionsrecht auf schädliche Weise einen prekären Arbeitsmarkt mit, weil zur Aufnahme prekärer Arbeit verpflichtet werde. Zimowska warnte außerdem vor den negativen sozialen Folgen von Sanktionen. Für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren fordert sie eine sinnvolle Förderung, um deren Zukunftsperspektiven zu sichern.