Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Universität Göttingen muss weitere 14 Studienbewerber für den vorklinischen Abschnitt des Humanmedizinstudiums zulassen. Zudem muss auch im zweiten Semester ein zusätzlicher Studienplatz geschaffen werden. Das urteilte das Göttinger Verwaltungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Dieses hatten 169 Antragssteller mit der Begründung ersucht, dass die Universität in dem Studiengang mehr Ausbildungskapazitäten habe als vorgeschrieben. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte zuvor für das laufende Sommersemester 182 Studienplätze für das 1. Fachsemester festgesetzt. Das Gericht orientierte sich bei seinem Urteil an den im Stellenplan angegebenen Stellen. Die Kürzung um drei Stellen seitens der Universität könne dabei nicht berücksichtigt werden. Sie sei zum Berechnungszeitpunkt nicht wirksam gewesen und zudem hätte die Personalsituation stärker mit den Interessen der Studienbewerber durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit abgewogen werden müssen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss kann noch bis Mitte Mai beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.