Britischer Professor klagt für Verlängerung der Dienstzeit
Ein britischer Professor an der Universität Göttingen ist nun vor dem Verwaltungsgericht mit seinem Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit gescheitert. Als Grund nannte das Gericht, dass die Folgen des Brexit eine Verlängerung über den 1. April 2019 hinaus nicht zuließen und sein Beamtenstatus so automatisch entfalle. Ursprünglich hatte der Professor zum nun beendeten Wintersemester in den Ruhestand gehen sollen. Diesen wollte er jedoch um ein Jahr nach hinten verschieben, da seiner Auffassung nach keine dienstlichen Gründe entgegen stünden. Die Universität sah dies jedoch anders. Zudem sollte das Master-Studiengebiet des Professors nach dem Wintersemester 2018/2019 eingestellt werden und auch die Professur sei darüber hinaus nicht finanzierbar. Der Professor klagte dagegen und stellte einen einstweiligen Rechtsschutzantrag. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Gegen den nun gefassten Beschluss, seinen Antrag abzulehnen, kann der Professor Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.