Geschrieben von Yannick Henze
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Das Landgericht Göttingen hat gestern das Urteil im Mordfall in Katlenburg-Lindau vom 8. Dezember verkündet. Der Angeklagte wurde insgesamt zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe und einem mehrjährigen Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten des Totschlags und der Störung der Totenruhe beschuldigt. Dieser soll Anfang Dezember nach dem gemeinsamen Konsum alkoholischer Getränke mit seinem Wohnungsnachbarn S. in Streit geraten sein und diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Aufgrund dessen lauten Aufschreis, habe sich der Angeklagte dazu entschieden, S. zu töten, um nachteilige Folgen zu vermeiden. Der Angeklagte soll seinen Nachbarn daraufhin mit einer Schnur erwürgt und am folgenden Tag mit einem Fleischermesser zerlegt haben. Die Leichenteile habe er in Tüten verpackt und auf einem abgelegenen Feld vergraben. Zusätzlich habe sich der Angeklagte mit dem Thema „Okkultismus“ beschäftigt und sei in Kontakt mit dem „Deutschen Hüter Orden“, der in Lindau Wohnungen an seine Mitglieder vermietet. Nach einem vereitelten Suizidversuch des Angeklagten im August 2018, legte dieser ein Geständnis bei der Polizei ab. Neben der Feststellung einer kombinierten Persönlichkeitsstörung konnte im Laufe des Gerichtsverfahrens ein okkultistischer Hintergrund als Tatmotiv ausgeschlossen werden. Der Tötungsakt aus dem Affekt wurde dagegen als bedingter Tötungsvorsatz gewertet.