Geschrieben von Jennifer Bullert
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Ein von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestufter Mann aus Göttingen darf nicht abgeschoben werden. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der türkische Staatsangehörige, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, hatte zuvor einen Eilantrag gestellt. Das Gericht hatte ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Abschiebung geäußert. Demnach würden die vom Ministerium gesammelten Erkenntnisse eine besondere Sicherheitsgefährdung derBundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr nach Paragraph 58a Aufenthaltgesetz nicht ausreichend belegen können. Seit Ende März 2019 sitzt der mutmaßliche Gefährder in Haft. Am 5. April ordnete das Niedersächsische Innenministerium auf Grundlage von Paragraph 58a Aufenthaltgesetz die Abschiebung in die Türkei an. Die Maßnahme war mit einer möglichen terroristischen Gefahr des Mannes begründet worden, der Sympathien für den „Islamischen Staat“ hegen soll.