Geschrieben von Julia Kleine
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Das Göttinger Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Bewerberin gegen die Nichtzulassung zum diesjährigen Göttinger Weihnachtsmarkt abgelehnt. Die Unternehmerin ist zugleich Geschäftsführerin einer GmbH, die in den vergangenen Jahren stets zu den Betreibern von Glühweinständen auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt gehörte. In diesem Jahr berücksichtigte die Stadt Göttingen jedoch unter 19 eingegangenen Bewerbungen fünf andere Anbieter von Glühweinständen. In ihrem Eilantrag machte die Unternehmerin einen Verfahrensfehler der Stadt Göttingen geltend. Nicht die GmbH, sondern sie selbst als natürliche Person habe sich um den Stand beworben und habe daher nach den Vergaberichtlinien eine höhere Punktzahl bekommen müssen. In diesem Fall wäre sie punktgleich mit dem ausgewählten Bewerber auf Rang fünf gewesen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und stellte fest, dass die Bewerbungsunterlagen der Frau inhaltlich und optisch so gestaltet waren, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen natürlicher Person und GmbH bestanden habe. Die Stadt Göttingen habe demnach von einer erneuten Bewerbung der GmbH ausgehen dürfen. Dass die Antragstellerin die Bewerbung nunmehr anders verstanden wissen wolle, sei ein widersprüchliches und unzulässiges Verhalten.