Geschrieben von Jeanine Rudat
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Bei Jühnde werden vorerst keine Windkraftanlagen gebaut. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass dem Widerspruch eines Umweltverbandes gegen eine vom Landkreis Göttingen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von vier Windrädern aufschiebende Wirkung zukommt. 2016 erteilte der Landkreis die Genehmigung. Allerdings mit Auflagen zum Schutz des Rotmilans. Dagegen legten zunächst die Betreiberfirma wie auch ein Umweltverband Widerspruch ein. 2017 kam es deshalb erstmals zu einem gerichtlichen Verfahren. Dieses Verfahren erledigte sich, nachdem die Betreiberfirma ihren Widerspruch gegen die Nebenbestimmungen zurückgenommen hatte. Daraufhin ordnete der Landkreis, der dies bisher wegen des Widerspruchs der Betreiberfirma verweigert hatte, die sofortige Vollziehung der Genehmigung an. Dadurch konnte die Firma mit dem Bau der Anlagen beginnen. Hiergegen suchte nun der Umweltverband um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach. Er machte insbesondere geltend, der Landkreis habe rechtsfehlerhaft auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet. Das Gericht schloss sich jetzt im Wesentlichen der Argumentation des Umweltverbandes an. Gegen diesen Beschluss können sowohl der Landkreis, als auch die Betreiberfirma Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.