Landkreis Göttingen verstärkt seine Kontrollen bei Pferdehaltern
Der Landkreis Göttingen verstärkt seine Kontrollen bei Pferdehaltern. In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Veterinärwesen auf die Leitlinien für die Beurteilung von Pferdehaltungen hin. Diese Vorgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind in allen Pferdehaltungen einzuhalten. Sie werden bei zukünftigen Kontrollen durch Amtstierärzte des Landkreises zugrunde gelegt. Unter anderem dürfen Pferde nicht einzeln gehalten werden, die Boxen müssen dementsprechend groß sein und in einem Pferdestall muss die Fensterfläche mindestens 1/20 der Stallfläche betragen. Außerdem muss den Pferden, die sich in der Natur bis zu 16 Stunden täglich bewegen, eine mehrstündige Möglichkeit zur Bewegung gegeben werden. Als Mindestfläche für einen Auslauf sind für ein bis zwei Pferde 150 m² zu veranschlagen. Für jedes weitere Pferd kommen mindestens 40 m² hinzu. Soweit die Anforderungen noch nicht erfüllt sind, wird im Einzelfall um Abhilfe gebeten. Zudem werden alle Reit- oder Fahrbetriebe aufgefordert, einen „Antrag auf Erlaubnis nach § 11 TierSchG“ beim Landkreis Göttingen zu stellen. Die Erlaubnis wird benötigt, um einen Reit- oder Fahrbetrieb zu betreiben. Einen Link dazu finden Sie unter www.landkreisgoettingen.de >> Unser Service >> Bürgerservice >> Anträge und Formulare.