Gewerkschaft NGG warnt Göttinger Arbeitgeber Betriebsratswahlen nicht zu behindern
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt Arbeitgeber im Landkreis Göttingen, die bis Ende Mai laufenden Betriebsratswahlen nicht zu behindern. Einzelne Unternehmen versuchten immer wieder, die Wahlen zu unterlaufen, so die Gewerkschaft. Wer die Wahl von Betriebsräten verhindere, mache sich strafbar. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehe darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, erklärte Manfred Tessmann von der NGG Süd-Ost-Niedersachsen. Nach Informationen des Gewerkschafters hätten sich manche Arbeitgeber regelrecht auf die Schikane von Betriebsratskandidaten spezialisiert. Dabei zählten die Belegschaftsstimmen zu den höchsten Gütern der betrieblichen Demokratie. Von der Aufteilung der Überstunden bis hin zur betrieblichen Weiterbildung regelten die Betriebsräte die Belange der Beschäftigten und machten einen „enorm wichtigen Job“, so Tessmann. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen schlägt außerdem vor, dass Arbeitgeber, die massiv gegen Betriebsräte vorgegangen sind, einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen sollen.