Geschrieben von Jennifer Bullert
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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat weitere 68 Berufungsverfahren von Anlegern gegen Wirtschaftsprüfer aus dem „Securenta-Komplex“, der insolventen „Göttinger Gruppe“, zurückgewiesen. Damit sind nun insgesamt 187 Berufungen abgewiesen worden. Bereits im September und Dezember vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht eine Revision ähnlicher Verfahren abgelehnt. Auch im jetzigen Fall seien die Umstände und Rechtsfragen ähnlich gelagert, hieß es in der Begründung. Aufgrund des hohen Streitwerts haben 15 Anleger jedoch die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision einzulegen. Insgesamt hatten mehrere tausend Anleger der „Göttinger-Gruppe“ Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfer erhoben. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld an der Unterstützung eines gescheiterten Anlagesystems.