Geschrieben von Katharina Carle
Datum:
Mehrere Göttinger Einrichtungen erhalten durch Geldauflagen im Strafverfahren aus dem Jahr 2017 Zahlungen in Höhe von 182.981 Euro. Diese Zahlungen gehen an Einrichtungen, die in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Verkehrserziehung oder Natur- und Umweltschutz aktiv sind. In Göttingen erhalten zum Beispiel der Verein Hilfe für gefährdete junge Menschen, die Straßensozialarbeit Göttingen oder das Hospiz an der Lutter Gelder. Geldauflagen im Strafverfahren können von Gerichten bei nicht schwerwiegenden Straftaten angeordnet werden, woraufhin die Ermittlungen eingestellt werden.