Änderungen bei Fahrtkostenerstattung für Schüler im Altkreis Osterode
Der Landkreis Göttingen erstattet mehr Schülern als bisher die Kosten für die Fahrt zur Schule. Hintergrund ist ein Kreistagsbeschluss zur Angleichung der bisherigen Regeln aus den Altkreisen Göttingen und Osterode. Durch die Neuregelung der Schülerbeförderung verkürzt sich die Mindestentfernung für Grundschüler von 2,5 auf zwei Kilometer. Für Schüler der 5. bis 10. Klasse im Bereich Osterode übernimmt der Landkreis die Kosten ihrer Fahrkarte nun ab drei Kilometern Entfernung zwischen Schule und Wohnung. Bislang waren es 3,5 Kilometer. Berufsschüler sollen künftig bereits ab drei statt fünf Kilometern Anspruch auf Kostenerstattung haben. Außerdem soll bei Schulschluss bis zur 7. Stunde künftig generell für alle Schüler eine Wartezeit von 45 Minuten nicht überschritten werden. Die Neuregelungen treten zum neuen Schuljahr in Kraft.