Geschrieben von Julia Kleine
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Eine 32-jährige Frau ist gestern vor dem Göttinger Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Wie verschiedene Medien berichten, sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Göttingerin im April vergangenen Jahres einen Bekannten mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Gutachters leidet die Frau an einer dissozialen und einer emotionalen Persönlichkeitsstörung. Das Gericht ordnete deshalb ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Mit dem Urteil ging die Kammer über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von vier Jahren und drei Monaten hinaus. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Angeklagte, die mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft ist, hatte die Tat vor Gericht bestritten.