Geschrieben von Julia Kleine
Datum:
Ein 56-Jähriger ist gestern vom Landgericht Göttingen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Hann. Münden fünf Mal sexuell missbraucht hatte. Mit dem Strafmaß blieb der Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Die mittlerweile 24-jährige Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des Mannes trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Ihre Anwältin plädierte auf eine deutlich niedrigere Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Zudem hat er sich verpflichtet, 5.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen.