Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Beschränkung einer Versammlung von Jens Wilke, Mitglied der „Volksbewegung Niedersachsen“, im April 2017 ist rechtswidrig. Das hat nun das Göttinger Verwaltungsgericht geurteilt. Die Stadt Göttingen hatte der Versammlung verboten, um den Göttinger Bahnhof zu ziehen und sie auf den Bahnhofsvorplatz beschränkt. Das Vorgehen hatte sie damit begründet, dass die Polizeidirektion nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung gehabt hätte, um die Anwesenden und Dritte vor Ausschreitungen gewaltbereiter Linksautonomer zu schützen. Seinerzeit bestätigte das Gericht das Verbot in einem vorgelagerten Eilverfahren, da die Sachlage nicht abschließend geklärt werden konnte. Wilke klagte daraufhin und argumentierte, dass Stadt und Polizei den polizeilichen Notstand nicht ausreichend dargelegt, sondern sich nur auf Erfahrungen aus 2005 berufen hätten. Das Gericht gab ihm nun Recht. Eine Gefahrenprognose aufgrund vergangener Ereignisse sei nicht ausreichend. Stadt und Polizei hätten eine bedarfsgerechte Prognose erstellen müssen. Gegen das Urteil können sie nun einen Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.