Geschrieben von Jennifer Bullert und Jeanine Rudat
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Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat 32 Berufungsverfahren von Anlegern gegen Wirtschaftsprüfer aus der insolventen „Göttinger-Gruppe“, dem sogenannten „Securenta-Komplex“, zurückgewiesen. Dies begründete es damit, dass die Umstände und Rechtsfragen ähnlich wie in den bereits im September entschiedenen Verfahren gelagert seien. Aufgrund des hohen Streitwerts bleibt den Klägern aber in 13 Fällen die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einzulegen. 4.500 Anleger der „Göttinger-Gruppe“ hatten über eine Jenaer Anwaltskanzlei Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfer erhoben. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld an der Unterstützung eines gescheiterten Anlagesystems. In allen über 700 bisher in erster Instanz entschiedenen Verfahren wurden die Klagen abgewiesen.