Geschrieben von Jeanine Rudat
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Die Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen haben 2017 erneut Geldauflagen in Höhe von über 260.000 Euro 111 gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Rund 45.000 Euro haben Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe erhalten, 6.800 Euro die Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe, etwa 18.000 Euro gingen an Hilfen für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte, über 1.100 Euro an Hilfen für Suchtgefährdete, das allgemeine Sozialwesen erhielt 15.600 Euro und Einrichtungen für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit bekamen rund 8.800 Euro. Knapp 164.800 Euro gingen an sonstige Einrichtungen, wie z.B. kirchliche Organisationen. Bei den Geldern handelt es sich stets um Geldauflagen, die im Rahmen von Strafverfahren vom Landgericht Göttingen und den Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode zugewiesen worden sind. Die Zuweisungsempfänger sind regelmäßig in einer vom Oberlandesgericht Oldenburg aufgestellten Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verzeichnet. Nicht enthalten in den genannten Beträgen sind die von der Staatsanwaltschaft Göttingen zugewiesenen Geldauflagen in Verfahren, die nicht zum Gericht gelangt sind. Außerdem zählen zu den Geldauflagen nicht die Bußgelder, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängt worden sind.