Geschrieben von Jennifer Bullert
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Im sogenannten Fahrradschubserprozess hat das Mitglied der Volksbewegung Niedersachsen seine Revision zurückgezogen. Damit ist das Urteil gegen ihn nun rechtskräftig. Der Mann hatte im Sommer 2015 einen Sprecher der Wohnrauminitiative Göttingen von seinem Fahrrad gestoßen, sodass dieser sich schwer am Knie verletzte. Wie die Wohnraunminitiative mitteilt, wolle der Geschädigte nun in Kürze zivilrechtliche Schadensersatzansprüche stellen und Schmerzensgeld einklagen. Marianne Albers von der Wohnrauminitiative ruft für den Fall neuer Prozesstage weiterhin zu einer solidarischen und antifaschistischen Prozessbegleitung auf. Auch der geschädigte Sprecher hatte bei der Urteilsverkündung im November darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, sich gegen rechte Gewalt zur Wehr zu setzen.