Geschrieben von Julia Kleine
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Die Landkreise Göttingen und Northeim suchen Jugendschöffen. Die ehrenamtlichen Richter sollen in ihrer Amtszeit von 2019 bis 2023 als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Sie müssen Beweise würdigen und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden entscheiden können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Gesucht werden Bewerber, die im Landkreis Göttingen beziehungsweise im Landkreis Northeim wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien und Bewerbungsfristen um ein Schöffenamt erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Göttingen, www.landkreisgoettingen.de, unter dem Suchwort Schöffenwahl und auf der Internetseite des Landkreises Northeim.