Arbeitsgericht GÖ: Abmahnung gegen weitere Asklepios-Krankenschwester unzulässig
Die Göttinger Asklepios-Klinik muss nun auch die zweite Abmahnung zurücknehmen, die sie nach einer Gefährdungsanzeige gegen eine Krankenschwester. ausgesprochen hatte. Damit wurde der Krankenschwester und Betriebsrätin, die gegen die Abmahnungen geklagt hatte, vom Göttinger Arbeitsgericht gestern vollumfänglich Recht gegeben. Sie hatte im Sommer 2017 nach einem Dienst die Leitung schriftlich auf die aus Ihrer Sicht zu dünne Personaldecke in ihrer Abteilung aufmerksam gemacht. Damit wollte sie darauf hinweisen, dass sie nicht ausschließen könne, dass es zu Fehlern in der Patientenversorgung gekommen sein könnte. Derartige Meldungen, auch als Gefährdungsanzeige oder Überlastungsanzeige bezeichnet, seien gerade in Krankenhäusern ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und des Arbeitnehmerschutzes und gesetzlich legitimiert. Hinweise auf reale oder auch nur möglicherweise drohende Gefahren für Beschäftigte oder Patienten müsse ein Mitarbeiter melden können, ohne Konsequenzen durch den Arbeitgeber befürchten zu müssen, so die zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin Julia Niekamp.